Damit Sie sich schon vorab ein Bild machen können, was Sie als Anfänger bei uns so erwartet, hier eine kleine Übersicht:
Beratung.
Unser Training beginnt hier, denn aus dem Beratungsgespräch heraus werden alle Trainingseinheiten gesteuert um auf Zielsetzungen einzugehen. Dabei werden z.B. Herz-Kreislauf Erkrankungen oder orthopädische Einschränkungen bzw. medikamentöse Verordnungen berücksichtigt.
Bei akuten Einschränkungen halten wir Rücksprache mit dem jeweiligen Mediziner!
Cardio Scan.
EKG Messung als dreidimensionales Farbbild in drei Farben. Hierbei geht es in erster Linie die Belastung des Herzens durch Stress zu analysieren. Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam, wie man das dementsprechende Herz-Kreislauf-Training beginnt.
Fitnesstest.
Bei den ersten Einheiten wird analysiert, welche Belastungsstufe Ihr Körper verträgt bzw. benötigt.
PWC Test.
Der PWC Test ist ein anerkannter Fitnesstest der Krankenkassen am Ergometer. Dieser Test erfolgt unter qualifizierter Anleitung [ca. 20 min]. Wenn Sie diesen bestehen, gibt es von den meisten Krankenkassen eine Belohnung.
Betreuungsgarantie.
Ersteinweisungen werden 12 Wochen per Termin ausgeführt. So können sich Bänder, Sehnen, Muskeln und Gelenkflächen auf das bevorstehende Training vorbereiten, um Verletzungen zu vermeiden. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden dann auf den persönlichen Trainingsplan abgestimmt. Hierbei garantieren wir ebenso eine Betreuung für jeden Termin.
Die Pläne sollten alle 2 bis 3 Monate neu ausgearbeitet werden. Der Körper erhält so immer wieder neue Reize, eine Gewöhnungsphase ist ausgeschlossen.
Krankenkassenförderung.
Die Krankenkassen fördern verschiedene Programme mehrmals im Jahr. Selbstverständlich wurden die Qualifikationen unserer Mitarbeiter und die Inhalte der durchgeführten Kurse von den jeweiligen Kassen geprüft.
Für die Teilnahme an den Präventionsprogrammen benötigen Sie kein Rezept.
Besuchen Sie die Kurse regelmäßig, erhalten Sie die dementsprechende Teilnahmebescheinigung und bekommen den Hauptanteil der Kursgebühr zurück.
Durch unser qualifiziertes Personal wird Rehabilitationssport, nach § 44 Sozialgesetzbuch IX, ebenfalls gefördert. Hier stellt der Arzt den Antrag bzw. erteilt ein Rezept für Kraft- und Funktionstraining an unseren Geräten. Die, je nach Bedarf, ca. 10 bis 20 Einheiten werden unter physiotherapeutischer Anleitung unserer Mitarbeiter ausgeführt.

